Rede des Vorsitzenden der SPD-Fraktion in der Regionalversammlung Südhessen, Harald Schindler, zum Offenlage-Beschluss Regionalplan/RegFNP am 04.07.2025, Römer Frankfurt
„Der Regionalplan ist ein zentrales Instrument der Raumordnung und dient der langfristigen und strategischen Planung auf regionaler Ebene“
Als ich das letzte Mal über die Erste Offenlage eines Regionalen Flächennutzungsplans / Regionalplan abgestimmt habe, war das im gleichen Raum, es war aber nicht Juli 2025 sondern wir befanden uns im Jahr 2007. Aber auch damals war allen an der Abstimmung Beteiligten, die Bedeutung dieser Abstimmung bewusst, einer Entscheidung gerichtet in die Zukunft.

Vorausgegangen war die Erarbeitung eines Leitbildes „Frankfurt/Rhein-Main 2020“.
Der in der Abstimmung befindliche Plan sollte -wie es das Hessische Landesrecht vorsieht- 10 Jahre Gültigkeit haben. Nachdem er 2011 genehmigt wurde, also bis 2021.
Wir leben im Jahr 2025 und beschließen heute über die 1. Offenlage des zukünftigen RegFNP / RegFNP, also mindestens 4 Jahre über der Zeit und können davon ausgehen, dass wir erst frühestens 2028 zu einem neuen Plan kommen werden.
Betrachten wir uns deshalb zunächst einige der damaligen Erwartungen für die Zukunftsentwicklung und führen uns die Ergebnisse vor Augen.
- Erhaltung und Stärkung der polyzentralen Siedlungsstruktur
- Stärkung und Profilierung des Verdichtungsraumes Rhein-Main / Rhein-Neckar
- Weiterentwicklung der bestehenden Wohn- und Gewerbeflächen
- Bedarfsgerechte Bereitstellung neuer Flächenangebote für Unternehmen, Wohnungen, Kultur und Freizeit
- Freiraum für Arten- und Biotopschutz
- Erhaltung der Kulturlandschaft
- Fortentwicklung des Regionalparkkonzeptes
- Länderübergreifende Zusammenarbeit mit der Region Rhein-Neckar
Hehre Ziele, die nicht in vollem Umfang erreicht werden konnten.
Halten wir aber fest, es hat sich gelohnt Zukunftsperspektiven zu entwickeln.
Gründe dafür gibt es viele.
Der damals aufgestellt Plan ging von einer bevölkerungsmäßig schrumpfenden Region aus. Dies hatte sich zwischenzeitlich geändert, so dass bei dem Aufstellungsbeschluss 2016 bereits klar war, dass wir Flächen brauchen um den mittlerweile dringend notwendigen Wohnraum überhaupt schaffen zu können.
Dann haben wir zwischen 2016 bis zum heutigen Tage nicht absehbare Krisen zu bewältigen gehabt:
- Die Flüchtlingswelle seit 2015.
- Die Pandemie ab 2020, die auch die Arbeit an einem neuen Plan erschwert hat und die auch neue Veränderungen nach sich gezogen hat, wie zum Beispiel den Trend zu Homeoffice.
- Der Ukraine Krieg mit ganz neuen Herausforderungen, neuen Flüchtlingsbewegungen und auch den wirtschaftlichen Unsicherheiten.
- Schließlich die immer deutlicher werdenden Auswirkungen einer Klimaveränderung, auf die Planung reagieren muss.
Aber es bleibt auch rückwirkend festzustellen, dass die Wirtschaftsentwicklung stark von nicht national beeinflussbaren Faktoren bestimmt wird und vieles auch in Zukunft Wunschdenken bleiben dürfte.
Leider müssen wir feststellen, dass der Wohnungsbau insbesondere durch Preis- und Zinsentwicklung nicht in dem notwendigen Umfang realisiert wurde.
Trotzdem bleiben wir hoffnungsvoll, dass Wohnungsbau und Wirtschaftsentwicklung in den nächsten Jahren vorangebracht werden können.
Lernen wir aus der Vergangenheit und ziehen unsere Folgerungen in die Zukunft.
Die Regionalversammlung hat 2016 die Aufstellung eines neuen Regionalplans beschlossen, eigentlich fristgerecht vor 2020.
Unbeteiligte werden sich wahrscheinlich die Frage stellen, ob wir unsere Aufgabe trotzdem nicht ernst genommen haben?
Ich will deshalb an dieser Stelle noch einmal die Herausforderungen der letzten Jahre deutlich benennen.
- Vorgaben Änderungen Raumordnungsgesetz
- Vorgaben Landesentwicklungsplan 2020
- Vorgabe Flächenbegrenzung auf 5.500 ha
- Vorgaben Klimaschutz und unser Warten auf das Land
- Wunsch zur erneuten Beteiligung der Städte und Gemeinden im Ballungsraum an den Planungen des RegFNP
Zunächst waren wichtige Grundlagenarbeiten, wie die Analyse der Wohnraumbedarfsprognose des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU) oder als großes eigenständiges Werk das Regionale Entwicklungskonzept von Albert Speer und Partner und der Landschaftsplan der Universität Kassel erforderlich.
Anschließend hat die RVS ein Eckpunktepapier beschlossen, das Grundlage für die Planaufstellung ist.
Kompromisse waren erforderlich, um die unterschiedlichen Interessen der Region Südhessen, im Ballungsraum, aber auch in Stadt und Land, miteinander in Einklang zu bringen.
Wir bewegen uns im Spannungsfeld von sehr hohem Wohnungsbedarf, teilweise vorhandener Wohnungsnot, und der angemessenen Freiraumsicherung für Landwirtschaft und Freizeit. Dabei werden die Interessen des Gewerbes, auch im Hinblick auf die Sicherung der Energieversorgung nicht vernachlässigt.
2022 ist es uns -gemeinsam mit unserem Kooperationspartner CDU- mit der Beschlussfassung zum Aktualisierten Plankonzept (APK 2.0) gelungen, dass es einen flexibleren Umgang beim Eingriff in die bereits existierenden Regionalen Grünzügen gibt und diesbezüglich regionale Ungleichgewichte abgemildert werden.
Wir sind uns in der Kooperation einig, dass auch die Erkennt-nisse der landesweiten Klimaanalyse sachgerecht in die Entscheidungen einbezogen werden.
An dieser Stelle hebe ich ausdrücklich deutlich heraus, dass für uns im Vordergrund steht, dass wir ausreichend Wohnraum- und Gewerbeflächenpotentiale zur Verfügung stellen können aber gleichzeitig auch die Bereiche Klimaschutz und Freiraumsicherung (polyzentrische Struktur) bewahren. Mit den bereitgestellten Flächenkontingenten in der Größe von 5.500 Hektar stehen entsprechend genügend Flächen bereit und wir halten den Flächendeckel aus dem LEP ein.
Letztlich entscheiden aber die Städte und Gemeinden, ob sie auf den vorhandenen Flächen Bebauungspläne erstellen.
Hier gilt es für die Umsetzung der Planvorgaben zu werben. Wir sind uns aber darüber bewusst, dass die erforderlichen Mehrheiten vor Ort nur zu erreichen sind, wenn wir die dort vorhandene „Angst“ vor den Folgekosten für die soziale Infrastruktur beseitigen können. Hier sind Bund und Land aufgerufen durch Förderprogramme für die notwendige Finanzierung zu sorgen. Man kann nicht immer neue Vorgaben machen und die kommunale Seite dann damit allein lassen. Erste Ansätze in die richtige Richtung sind zwar erkennbar, aber das reicht bei weitem nicht aus!
Der 2023 vorgelegte erste Planentwurf des RegFNP hat im Verbandsgebiet Unzufriedenheit ausgelöst, was dann zu erneuten, erfolgreichen Kommunalgesprächen geführt hat. Es wird sich zeigen, ob die politisch Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden damit zufrieden sind. Gerade deshalb ist es wichtig, bei der folgenden Offenlage fundierte Stellungnahmen vorzulegen.
Ich möchte an dieser Stelle den MitarbeiterInnen des Regionalverbandes, und der Spitze des Verbandes, herzlich danken. Danke Frau Jäger, danke Herr Koetter.
Zum Plan selbst bleibt festzuhalten, dass die nunmehr angepasste Methodik zu mehr Beweglichkeit führt.
Die Festlegung von Flächenkontingenten stärkt die Kommunen in ihrer Planungshoheit. Trotzdem können wir sagen, dass mit der Vorlage den Notwendigkeiten der Region Südhessen vollumfänglich Rechnung getragen wird.
Heute können wir deshalb nach intensiven Beratungen einen stimmigen Plan in die Offenlage geben. Es liegt nun an den Städten und Gemeinden die Vorschläge zu bewerten und ihre Stellungnahmen fristgerecht einzureichen. Dann gehen unsere Beratungen in die nächste Runde.
Jetzt stehen wir mit der Abstimmung über einen Verwaltungsentwurf kurz vor dem Ziel der ersten Etappe.
Eine ausgewogene Vorlage, die jetzt in die öffentliche Beteiligung geht und Gelegenheit gibt, neue Vorschläge und Änderungswünsche einzubringen.
Es zeichnet sich ab, dass auch die Fraktion der GRÜNEN zustimmen wird, dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Eine deutliche Botschaft in die Region!
Ich möchte schließen mit einem herzlichen Dank an die beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Darmstadt.
Sie haben uns eine hervorragende Vorlage unterbreitet, der wir aus Überzeugung zustimmen werden.
Ich will aber auch für meine Fraktion Dank sagen, an Herrn Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt und Vizepräsident Dr. Stefan Fuhrmann für die stetige fachkundige Begleitung unserer Beratungen.
Nachdem die Verbandskammer des Regionalverbandes am Mittwoch positiv beschlossen hat, liegt es jetzt an uns die Offenlage mit breiter Zustimmung auf den Weg zu bringen.
Glück auf!
